Donnerstag, Mai 18, 2006

Künftig besserer Schutz für Stalking-Opfer




Der Bundestag hat am 11.05.2006 zwei Gesetzesvorschläge von Bundesregierung und Bundesrat zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen beraten. Es soll also ein neuer Straftatsbestand eingeführt werden, damit Opfer solcher permanenter Belaestigungen künftig besser geschuetzt werden können. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird noch in diesem Jahr der neue Paragraph 238 ("Schwere Belästigung") in das Strafgesetzbuch eingefügt und somit in Kraft treten. Bund und Laender haetten sich auf einen Kompromiss bei der Strafverfolgung so genannter Stalker geeinigt, so Justizministerin Zypries bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Parlament. Wer andere permanent belaestigt, riskiert demnach im Extremfall eine Hoechststrafe von zehn Jahren. Bis zu drei Jahre drohen, wenn die Opfer "schwerwiegend in ihrer Lebensgestaltung" beeintraechtigt werden. Neben der Änderung des Strafgesetzbuchs ist ebenfalls eine Änderung der Strafprozessordnung vorgesehen. Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr im § 112 a StPO soll es künftig die Möglichkeit geben, Haft gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. Hat der Stalker durch seine Handlungen das Opfer etwa in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht, kann er zukünftig bei Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft genommen werden. Es muss nicht abgewartet werden, dass das Opfer an Leib und Leben geschädigt wird. „Dieser neue Haftgrund gibt den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, die Bedrohungsspirale frühzeitig und effektiv zu durchbrechen“, so Justizministerin Zypries.>>>

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