Samstag, Mai 31, 2008

Experten kritisieren geplantes neues Versammlungsrecht in Bayern

"Laut Staatsregierung sollen Kundgebungen künftig mindestens 72 Stunden vorher angemeldet werden müssen. Außerdem sollen die Veranstalter den Behörden unter anderem melden, wie viele Teilnehmer sie erwarten, wann die Versammlung beginnt und endet, außerdem die Namen und Adressen der Leiter und der Ordner. Die Polizei soll alle Teilnehmer in Übersichtsaufnahmen filmen und fotografieren dürfen. Bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen Strafen. „Der Staat muss die Versammlungsfreiheit gewährleisten und darf nicht abschreckend wirken“, sagte der Passauer Verfassungsrechtler Dirk Heckmann. „Ich habe Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht das akzeptiert.“ Der Würzburger Verfassungsrechtler Helmuth Schultze-Fielitz nannte das Gesetz die stärkste Einschränkung der Versammlungsfreiheit seit den fünfziger Jahren. „Die deutsche Rechtstradition baut darauf, dass der Staat es durch Verbote schon richten wird.“ Eigentlich ziele das Grundgesetz darauf, den demokratischen Kräften zu vertrauen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bewege sich zurück. „Er ist paternalistisch und ausgesprochen verwaltungsfreundlich.“ " Quelle: Welt-Online



Gesetzentwurf vom 11.03.2008 (Bayern)

Bisheriges Versammlungsgesetz (Bund)

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