Man darf wieder öffentlich seine Anti-Nazi-Haltung demonstrieren. Das ist doch mal was! Ich frage mich, ob ein Aufschrei durch unser schönes, frühlingshaftes Land gegangen wäre, hätte der BGH anders entschieden. Ich fürchte, die Antwort würde mir nicht gefallen. Nun gut - da das jetzt wieder gemacht werden darf, ohne dass man befürchten muss, ein Strafverfahren könnte wegen antinazistischer Haltung eingeleitet werden (was im übrigen jederzeit hätte passieren können wegen des kleinen Bildchens in der linken Spalte meines blogs), werde ich von meinem neuen, höchstricherlich abgesicherten Recht auch deutlich Gebrauch machen, um der Entstehung einer neuen Herrenrasse vorzubeugen:
Sehr schön. Die Forderung unterschreib ich doch.
AntwortenLöschenDie Frage, die sich mir stellt, ist nur die, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass ein Gericht das Tragen eines "Nazis raus" Buttons als Tragen eines Kennzeichens einer verfassungsfeindlichen Organisation werten konnte.
In das Hirn desjenigen, der da den Prozeß angestrengt hat, möchte ich lieber nicht schauen müssen.
Und welcome back!kamiszpz
Ich finde ehrlich gesagt, dass dieses ganze Verfahren eigentlich vollkommen sinnlos war. Wenn jemand seine Ablehnung "denen" gegenüber ausdrücken will soll er das ja wohl auch machen können!
AntwortenLöschenKeine Ahnung, was den Stuttgarter Oberstaatsanwalt dazu bewogen hatte. Es wird auch nicht klarer, wenn man solche statements liest: "Wir wollen das Hakenkreuz, auch in entstellter Form, nicht in der Öffentlichkeit sehen." Denn, so der Staatsanwalt, dann bestehe die Gefahr, dass es schleichend wieder gesellschaftsfähig gemacht werde. Man wolle Jugendliche zwar nicht "über Gebühr" bestrafen, aber der Fall von "Nix gut" (das ist die Firma, die u.a. t´shirts mit Anti-Nazi-Symbolen vertreibt) liege anders, denn dort werde kommerzieller Gewinn erzielt. Merkwürdige Argumentation! Das ganze bekommt einen noch übleren Geschmack, wenn man liest, dass
AntwortenLöschengenau dieser Staatsanwalt auch für die offensichtlich recht schleppend voranschreitende Anklageerhebung gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Gerhard Sommer verantwortlich ist. VVN-BdA Baden-Württemberg: "Die wechselnden Begründungen von Oberstaatsanwalt Häußler, warum bis heute keine Anklage erhoben worden ist, sind weder moralisch noch rechtlich nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft erklärt, Probleme mit dem Nachweis der strafrechtlichen Mordmerkmale zu haben. Dem italienischen Militärgericht ist das offenbar gelungen. Auch hat das Militärhistorische Institut in Freiburg nachgewiesen, dass die Division vom Ungeist des NS-Rassismus durchdrungen war. Die Täter haben demnach aus niedrigen rassistischen Motiven gehandelt, als sie wehrlose Menschen niedermetzelten. Bis heute sind sie ohne wirkliches Schuldbewusstsein. Erwiesen ist an hunderten von Beispielen, dass die begründete Weigerung, sich an der Ermordung von Zivilisten, Kriegsgefangenen oder Deserteuren zu beteiligen, nicht mit dem Tode bestraft wurde. Die Täter hatten also eine Alternative.
Wir bitten Sie, sich der Sache persönlich anzunehmen und auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken, dass das Verfahren gegen die SS-Täter nunmehr unverzüglich eröffnet wird."
Kein Schelm, wer Böses dabei denkt.
AntwortenLöschenManchmal möchte man Lachen, doch man schüttelt eher den Kopf und kneift sich in die Augen.
AntwortenLöschenSchön dass du zurück bist :)